Gewinnfreibetrag: Eine interessante Möglichkeit für Anleger:innen aus Österreich
Anleger:innen in Österreich, die betrieblich tätig sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieben erzielen, können den sogenannten Gewinnfreibetrag (GFB) gemäß § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen, um ihre Steuerlast zu senken. Dieser Freibetrag bietet die Möglichkeit, einen Teil des erzielten Gewinns steuerfrei zu stellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Besonders interessant ist dabei, dass auch Wertpapiere zur Geltendmachung dieses Freibetrags herangezogen werden können.
Investieren und dabei Steuern sparen
Seit 2023 haben Anleger:innen nicht nur die Möglichkeit, körperliche Wirtschaftsgüter (wie Maschinen oder Gebäude) für den Gewinnfeibetrag zu nutzen, sondern auch Wertpapiere. Dabei gilt: Der Gewinnfreibetrag kann mit Schuldverschreibungen aufgefüllt werden, wenn diese bestimmten Kriterien entsprechen.
Für unsere Anleger:innen auf CONDA Capital Market ist dies eine spannende Neuigkeit, denn die Anleihen, die auf unserer Wertpapier-Plattform vermittelt werden, sind für den Gewinnfreibetrag geeignet. Diese Möglichkeit ist sowohl für den allgemeinen als auch den erweiterten Gewinnfreibetrag nutzbar.
Voraussetzungen für die Nutzung von Wertpapieren beim GFB
Um den erhöhten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag mit Wertpapieren nutzen zu können, müssen diese bestimmte Kriterien erfüllen:
- Mindestlaufzeit von vier Jahren: Die Schuldverschreibungen müssen mindestens vier Jahre im Anlagevermögen verbleiben, um angerechnet werden zu können.
- Anlagevermögen: Die Wertpapiere müssen dem Anlagevermögen ab dem Anschaffungszeitpunkt zugeordnet sein.
- Verfügbarkeit: Der Anschaffungszeitpunkt gilt als jener Zeitpunkt, an dem das Wertpapier im Depot eingebucht wurde.
Anleihen auf CONDA Capital Market, wie z. B. die Trumer Braufunding 4.0. oder der Green Energy Bond, erfüllen diese Kriterien und können somit für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt werden.
Wichtige Hinweise für Anleger:innen
Obwohl die Nutzung des Gewinnfreibetrags eine attraktive Möglichkeit bietet, sollten sich Anleger:innen immer bewusst sein, dass der Kapitalmarkt Risiken birgt. Es empfiehlt sich, eine Beratung durch eine:n Steuerberater:in in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation genau zu analysieren und die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags sind Anleger:innen selbst verantwortlich und CONDA übernimmt dafür keine Gewähr.
Wir empfehlen, dass Sie sich vor einer Investition eingehend beraten lassen und die jeweiligen Risiken sorgfältig abwägen.
Fazit: Chancen für CONDA-Anleger:innen
Mit den Anleihen auf CONDA Capital Market steht Anleger:innen eine interessante Möglichkeit zur Verfügung, nicht nur in spannende Projekte zu investieren, sondern auch von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Durch die Nutzung des Gewinnfreibetrags kann ein Teil der erzielten Gewinne steuerfrei gestellt werden – eine attraktive Option für alle, die ihre Steuerlast optimieren möchten.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte Ihre:n Steuerberater:in. Der Kapitalmarkt birgt Risiken, und es gibt keine Garantie für die Wertentwicklung von Anlagen.