NIXE: Insolvenzverfahren eröffnet
Das Wiener Unternehmen NIXE, 2012 gegründet, hat mit „NIXE Extra Dry“ das erste Low-Carb Bier Österreichs auf den Markt gebracht. Nach 6 Jahren wurde das Insolvenzverfahren heute beim Handelsgericht Wien eröffnet.
„Unser größtes Problem ist es ja, dass wir – trotz laufender Bemühungen – nicht die Chance für eine flächendeckende Listung bei den großen Lebensmittelkozernen bekommen haben. Die Marktstruktur sind hier im Bierbereich besonders schwierig, vor allem ohne größeres Budget“, schrieb Constantin Simon, Geschäftsführer der Nixe Brau GmbH, in seinem Mailing an die Crowdinvestoren. NIXE hat nach wie vor eine stabile Kernzielgruppe & Nachfrage. Das haben sie vor allem in den letzten Monaten gemerkt, als NIXE nicht mehr verfügbar war und sie deshalb viele E-Mails mit Anfragen aus Österreich und Deutschland erhalten haben. „Natürlich fehlt es umso schwerer, ein an sich erfolgreiches Produkt einzustellen, nur weil es nicht möglich war, sich in den bestehenden Marktstrukturen dauerhaft zu etablierten“, sagt Constantin Simon.
Seit Jahren hat NIXE mehrere Maßnahmen gesetzt, um für die Listungen bei den Lebensmittelketten, das notwendige Budget bereitzustellen. Zum einen wurden laufend Gespräche mit Investoren (Business Angels, Venture Fonds, etc.) und mit mittleren bzw. größeren Brauerei in Österreich und teilweise Deutschland geführt. Zum anderen gab es lange Zeit Zuversicht, dass sich ein großer Fernsehsender an NIXE beteiligt. Weiteres wurden intensive Gespräche mit einem Food & Beverage Fonds aufgenommen, um ein nachhaltiges Setup zu schaffen, damit NIXE durchzustarten kann. Nachdem alle Versuche letztlich mit einer Absage endeten, sind die Optionen ausgegangen.
Wie geht es nun weiter?
Insolvenzverfahren strecken sich in der Regel über mehrere Monate. In einem ersten Schritt wird festgestellt, ob das Vermögen im Unternehmen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen und das Unternehmen wird geschlossen.
Wenn das Vermögen ausreicht, kann das Unternehmen auf Anordnung des Gerichts entweder saniert oder verwertet werden. Bei einer Sanierung müssen zumindest 20% der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter. Bei einer Verwertung wird das Gesellschaftsvermögen liquidiert und die Gläubigerforderungen werden nach ihrer Rangfolge bedient.
Was bedeutet das für die Crowdinvestoren?
Für die Substanzgenussrechte der Crowdinvestoren ist die CONDA AG als Treuhänder tätig. Falls das Insolvenzgericht zur Anmeldung nachrangiger Forderungen gem. §57a Abs. 2 Insolvenzordnung auffordert, wird CONDA dies für alle Crowd-Investoren erledigen.
Wir werden die Crowdinvestoren natürlich über das Insolvenzverfahren und dessen Ausgang am Laufenden halten!
Weitere Informationen über die Hintergründe und die aktuelle Situation von NIXE finden alle NIXE-Crowdinvestoren im Schreiben des Unternehmens.